Batteriepfand - Gesetzliche Grundlage und Abwicklung


Nach § 10 des Batteriegesetzes ist jedes Unternehmen, das Starterbatterien in den Umlauf bringt, verpflichtet, ein Pfand in Höhe von 7,50 € einschließlich Umsatzsteuer zu erheben, wenn beim (Online-) Kauf einer neuen Starterbatterie nicht zeitgleich eine Altbatterie abgegeben wird.

Abwicklung

  1. Persönliche Rückgabe in unserem Werksverkauf

Wenn Du eine Neubatterie in unserem Werksverkauf erwirbst, wird das Batteriepfand direkt vor Ort erhoben. Gibst Du beim Kauf eine entsprechende Altbatterie zurück, entfällt das Batteriepfand.

Wenn Du eine Altbatterie zurückgibst, die nachweislich bei uns gekauft wurde, zahlen wir Dir das Batteriepfand vor Ort aus. Für Altbatterien, die nicht bei uns erworben wurden, stellen wir Dir gerne einen Entsorgungsnachweis aus. Diesen kannst Du bei dem Unternehmen, bei dem Du die Batterie erworben hast, vorlegen und erhältst dann von diesem das Batteriepfand zurück.

  1. Rückgabe bei einem anderen Entsorger

Entsorgst Du die Altbatterie bei einem Wertstoffhof oder einem anderen Entsorger, lasse dir von diesem einen Entsorgungsnachweis ausstellen. Diesen kannst Du dann bei uns per Mail einreichen und wir werden Dir den Pfandbetrag innerhalb von 30 Tagen erstatten.

Achtung:

Bitte schicke uns keine Altbatterien per Paketdienst oder in irgendeiner anderen Weise zu! Altbatterien können auslaufen und somit weitreichende Schäden bei Transportdienstleistern anrichten. Gib deshalb Altbatterien immer bei einem Entsorger (Wertstoffhof, Schrotthandel, Batteriehandel, etc.) vor Ort zurück.

Weitere Fragen?

Falls wir hier nicht alle Deine Fragen zum Batteriepfand beantworten konnten, schreib uns gerne per Mail an shop@akkudirekt.de

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